Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen (HBF) hat die Entscheidungen zur Erteilung der Lizenzen für die 1. und 2. Handball Bundesliga bekanntgegeben. Alle Antragsteller erhalten eine Spielberechtigung für die Saison 2020/21.
Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen, bestehend aus Martin Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Axel Pick, diplomierter Kaufmann und amerikanischer Wirtschaftsprüfer sowie HBF-Geschäftsführer Christoph Wendt konnte allen Antragstellern eine Lizenz für die Spielzeit 2020/21 – teilweise unter Auflagen – erteilen. Die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Lizenzbewerber für das Spieljahr 2020/21 konnte bei der Lizenzentscheidung nur mit ganz erheblichen Unsicherheiten in die Bewertung einbezogen werden. Aus diesem Grund müssen alle 30 HBF-Vereine ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt der Saison durch Vorlage ausgewählter Unterlagen noch einmal nachweisen.
Bereits beim Abbruch der laufenden Spielzeit im März wurde festgelegt, dass es nach der Saison weder aus der 1. noch aus der 2. Bundesliga Absteiger geben wird und somit auch keine Relegation ausgetragen werden muss. Aus der 2. Bundesliga erhalten sowohl der Erstplatzierte HL Buchholz 08-Rosengarten sowie der sich auf dem Relegationsplatz befindliche Tabellenzweite SV Union Halle-Neustadt die Lizenz für die 1. Bundesliga, beide Teams steigen auf. Demnach spielen in der Saison 2020/21 16 Mannschaften – statt wie gewöhnlich 14 – in der höchsten Spielklasse.
Aus den 3. Ligen des Deutschen Handballbundes (DHB) waren bis zum Fristende am 15. April keine Lizenzanträge für die Teilnahme an der 2. Bundesliga eingegangen. Es gibt somit keine Aufsteiger; die Anzahl der an der 2. Bundesliga teilnehmenden Teams reduziert sich in der Spielzeit 2020/21 auf 14. Die Abstiegsregelungen für die kommende Saison werden so getroffen, dass zur Spielzeit 2021/22 die ursprünglichen Ligastärken wieder erreicht werden (1. BL 14 / 2. BL 16).