Am gestrigen Sonntag, 1. März, endete um 18 Uhr die Frist zur Einreichung eines Lizenzantrags zur Teilnahme an der 1. und 2. Handball Bundesliga Frauen (HBF) in der Saison 2020/21. Für eine Startberechtigung in der höchsten deutschen Spielklasse haben alle Vereine der 1. Bundesliga ihre Lizenzunterlagen fristgerecht eingereicht.
Aus dem Bereich der 2. Bundesliga liegen Lizenzanträge der HL Buchholz 08-Rosengarten, des SV Union Halle-Neustadt, des VfL Waiblingen und des BSV Sachsen Zwickau auch zur Teilnahme am Spielbetrieb der 1. Bundesliga vor.
Alle weiteren Zweitligisten haben fristgerecht ihren Antrag für die 2. Bundesliga eingereicht. Potenzielle Aufsteiger aus der 3. Liga müssen ihre Anträge auf Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball Bundesliga Frauen bis zum 15. April 2020 einreichen.
Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen entscheidet bis Mitte Mai über die Lizenzierungsanträge. Der Ausschuss besteht aus Axel Pick, Dipl.-Kfm., US-Certified Public Accountant und Rechtsanwalt, Martin Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Christoph Wendt, Geschäftsführer der Handball Bundesliga Frauen.