Die Frist zur Einreichung eines Lizenzantrags zur Teilnahme an der 1. und 2. Bundesliga der Frauen in der Saison 2016/17 endete am heutigen Donnerstag, den 31. März 2016. “Es ist festzustellen, dass drei Vereine auf einen Antrag verzichtet haben”, erklärt Berndt Dugall, Vorsitzender der Handball-Bundesliga der Frauen (HBF). Nach dem Zweitligisten Vulkan-Ladies Koblenz/Weibern hatte am heutigen Nachmittag auch Erstligist Füchse Berlin den absehbaren Lizenzverzicht bereits öffentlich gemacht. Dritter Verein ist die SG Mainz-Bretzenheim, die als aktuelles Tabellenschlusslicht der 2. Bundesliga keinen Antrag abgab.
Die Füchse Berlin stehen nach dem Verzicht auf einen Antrag für die neue Spielzeit als Absteiger aus der 1. Bundesliga fest. Zudem hat die SGH Rosengarten-Buchholz als aktueller Tabellenletzter der 1. Bundesliga nur einen Antrag auf die Teilnahme an der 2. Bundesliga gestellt. Die beiden aktuell auf den ersten beiden Plätzen der 2. Bundesliga stehenden Mannschaften aus Neckarsulm und Nellingen reichten hingegen einen Lizenzantrag für die 1. und die 2. Bundesliga ein.
In der 2. Bundesliga sind aufgrund der fehlenden Lizenzanträge unterdessen drei der vier Abstiegsplätze an die Füchse Berlin, die Vulkan-Ladies Koblenz/Weibern sowie das aktuelle Schlusslicht SG Mainz-Bretzenheim vergeben. Die Aufstiegsfrage ist hier noch nicht entschieden, für mögliche Kandidaten aus der 3. Liga läuft die Frist zur Einreichung der Anträge bis zum 29. April. Die HBF hatte interessierte Vereine aus den vier Staffeln der 3. Liga kürzlich zu einer Informationsveranstaltung geladen.
“Neben Dokumenten wie einem Vereinsregisterauszug, der Erfüllung der Hallenstandards sowie dem unterschriebenen Lizenz- und Schiedsvertrag und der Anmeldung zur Teilnahme am Spielbetrieb mussten zudem auch wirtschaftliche Nachweise erbracht werden. Dazu gehören neben einer Bankbürgschaft in Höhe von 50.000 Euro für die 1. Bundesliga und 30.000 Euro für die 2. Bundesliga beispielsweise auch der Nachweis der Lohnabrechnungen sowie der Meldungen an die Berufsgenossenschaft und der Nachweis der an die VBG fristgerecht geleisteten Zahlungen”, erläutert Berndt Dugall das Lizenzierungsverfahren.
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